Hunde am Deich und im Nationalpark
Urlaubszeit - Hundezeit
Jedes Jahr zur Urlaubszeit, aber auch verteilt über das ganze Jahr, freuen wir uns auf unsere Urlaubsgäste - und auch auf die lieben Vierbeiner!
Für einen erholsamen und stressfreien Urlaub sind jedoch gerade für Hundehalter ein paar Regeln wichtig, auf die wir auf dieser Seite hinweisen möchten.
Ganzjährige Anleinpflicht
Hunde müssen auf allen Deichen und Vorländern zu allen Jahreszeiten angeleint werden. Dies bestimmen § 5 Abs. 1 Nr. 3 Nationalparkgesetz sowie § 70 Abs. 1 Landeswassergesetz. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
An den Deichen sind hierzu auch entsprechende Hinweisschilder angebracht.
Die Anleinpflicht gilt ohne Ausnahme auch an der Badestelle Südwesthörn!
Vogelschutz
Millionen Vögel nutzen jedes Jahr das Wattenmeer zur Rast, Brut oder Mauser. Dabei sind viele Arten in ihrem Bestand gefährdet. Deshalb nochmal die ausdrückliche Bitte, Brut- und Rastgebiete nicht zu betreten und Hunde an der kurzen Leine zu führen.
Vögel sehen in jedem Hund einen Fressfeind und flüchten. Das kostet Energie. Die verscheuchten Vögel verlieren dabei Fettreserven für den Vogelzug, sie können ihre Jungen nicht gegen Nesträuber schützen oder ihre Gelege kühlen aus.
Hunde greifen manchmal sogar junge Seehunde an.
Dazu Dr. Johannes Oelerich, Leiter des Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz: "Wildtiere im Nationalpark Wattenmeer und Schafe auf den Deichen können sich nicht selbst schützen. Wir müssen hier Verantwortung übernehmen."
Küstenschutz
Auf unseren Küstenschutzdeichen weiden Schafe, um einerseits die Grasnarbe kurz zu halten, und andererseits um diese Grasnarbe zu festigen. Dies verhindert bei Sturmfluten, dass die Deiche schnell ausgespült werden.
Es kommt leider in letzter Zeit immer häufiger zu dem Problem, dass nicht angeleinte Hunde auf den Deichen die dort zum Küstenschutz eingesetzten Schafe aufreiben und jagen.
Aus Sicht der Hundehalter wollen die geliebten Vierbeiner nur spielen, für die Schafe bedeutet dies jedoch enormen Stress.
Es kann dabei vorkommen, dass Lämmer von den Muttertieren getrennt werden. Das führt evtl. dazu, dass die Lämmer, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Zeit ihre Mütter wiederfinden, von dieser verstoßen und nicht mehr ernährt werden.
Informationsblatt des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein
Dazu ist bei der Nationalpark-Verwaltung in Tönning, Telefon 04861/96200, auch ein entsprechendes Faltblatt erhältlich.
Sie können dieses Faltblatt aber auch direkt herunterladen. Klicken Sie hierzu entweder auf das nebenstehende Bild oder den folgenden Verweis:
Faltblatt "Hunde im Nationalpark"
Danke!
Wir bitten daher alle Hundehalter, aus oben genannten Gründen die Leinenpflicht zu beachten.
Vielen Dank für Ihre Hilfe, unsere Heimat, Ihr Ferienziel und den Nationalpark zu erhalten und wünschen einen erholsamen Urlaub!