Hinweise zum Jugendschutz
Seit April 2003 ist der neue Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) in Kraft. Hierdurch ergibt sich eine Kennzeichnungspflicht für Medienanbieter, zu denen auch die Gemeinde Emmelsbüll-Horsbüll durch den Betrieb der Internetseite gehört.
Da jedoch noch keine allgemein gültigen Erkennungssymbole für die Altersklassifizierung vorliegen, erfolgt die Kennzeichnung sowohl in Textform, als auch mit einer der gängigen Kennzeichnungen von Conputerspielen und Videofilmen folgenden Eigenentwicklung.
Allgemeiner Hinweis zu den Inhalten
Die Inhalte auf den Internetseiten der Gemeinde Emmelsbüll-Horsbüll sind ein redaktionell geprägtes Informationsangebot.
Hinweis zu jugendgefährdenden Inhalten
Durch sorgfältige redaktionelle Prüfung der eingesandten Beiträge ist sicher gestellt, dass sich im Internetauftritt der Gemeinde Emmelsbüll-Horsbüll keine Jugend gefährdenden Inhalte befinden.
Diese Seiten enthalten keinerlei Jugend gefährdendes Material.
Mindestalter für die Nutzung
Aufgrund der redaktionellen Inhalte auf diesen Seiten können Kinder ab einem Alter von 0 Jahren diese Seiten im Sinne des Jugendschutzes bedenkenlos nutzen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich Kindern unter 6 Jahren aufgrund der Komplexität der redaktionellen Informationen ohne Begleitung Erwachsener der Sinn der Informationen nicht erschließt.
Bitte beachten Sie aber als Eltern von Kindern und Jugendlichen im internetfähigen Alter, Ihre Kindern bei der Nutzung des Internet zu begleiten. Dazu gehört zwar u.U. auch der Einsatz eines leistungsfähigen Jugendschutzprogrammes, jedoch ist die Vermittlung von Medienkompetenz nicht alleine durch einschränkende Programme und Verbote zu erreichen.